Prof Arch DI Dr
Privatissimum für DiplomandInnen | Ausarbeitung
Die
Master- und Diplomarbeit soll zeigen, dass Studierende am Ende ihres Studiums
in der Lage ist, eine komplexe Aufgabe auf dem Gebiet der Architektur nach
künstlerischen, technischen und wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.
I.
Vorstellung
II. Titel und Untertitel
B. Ablauf
1. Buch in gedruckter Form
II. Veranschaulichung
und Ausführung
1. Planliche Ausarbeitung
a) Planungsumfang
b) Formale Anforderung
2. Modelle, Animation
3. Schriftliche Ausarbeitung
a) Aufbau und Gliederung
b) Form der Arbeit
D. Einzel- bzw. Gemeinschaftsarbeit
I.
Einzelarbeit
II. Gemeinschaftsarbeit
Das Thema der Diplom- bzw. Masterarbeit in der
Studienrichtung Architektur ist schwerpunktmäßig zu differenzieren in den
architektonischen Entwurf oder die theoretische Arbeit. Die Studierenden sind
berechtigt, das Thema der Diplomarbeit vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von
Vorschlägen auszuwählen.
In der Regel wird von der Diplomandin/dem Diplomand ein
Entwurfsthema vorgeschlagen. Das selbstgewählte Thema wird in einer kurzen
Präsentation im Rahmen des Privatissimums vorgestellt. Die Bekanntgabe des
Themas in einer kurzen Beschreibung erfolgt über die Vcard durch die
Diplomandin/den Diplomand. →
Upload Vcard
Der Titel und
Untertitel der Diplomarbeit soll das Thema so gut als möglich widerspiegeln. Während
der Titel inspirierend sein soll um das Interesse zu wecken, ist der Sinn des
Untertitels hingegen die Bauaufgabe in Funktion und Ort bestens darzustellen.
Durch einen präzisen Titel und Untertitel soll die Diplomarbeit über die Suche
in der Bibliothek bzw. im Internet leicht gefunden werden können.
Der Titel und Untertitel ist ebenso am Deckblatt, der
1.Seite
Master- und Diplomarbeit in
Deutsch und Englisch anzugeben.
Der
Bearbeitungszeitraum der Diplomarbeit soll 6 Monate nicht überschreiten. Zur
Betreuung der Diplomarbeit stehen wöchentliche Termine im Rahmen des
Privatissimums zur Verfügung.
Die Abgabe der
Diplomarbeit erfolgt im jenem vom Dekanat vorgeschriebenen Prozedere.
→ Dekanat
Abschluss Masterstudium
Ein gebundenes Exemplar
der Master-/Diplomarbeit ist für den Betreuer nicht notwendig. Die Abgabe des
Buches ist am Dekanat vorgesehen. Mit der Abgabe des Buches erfolgt die Abgabe
der Diplomarbeit in digitaler Form. Inhalt siehe Punkt 2 angeführten Originaldateien
als Upload!
(bis 2012 erfolgte
diese noch als CD-ROM mit Booklet)
Anmerkung zum gedruckten Teil der Arbeit:
Die Master- bzw. Diplomarbeit
ist in gebundener Form – als Buch – am Dekanat abzugeben (Das Format kann aus abbildungstechnischen
bzw. künstlerischen Gesichtspunkten gewählt werden und muss keinem DIN-Format
entsprechen).
Das Buch der
Master-/Diplomarbeit hat folgende Kriterien zu erfüllen:
- Gebunden (Klebebindung, Fadenbindung…)
- Buchrücken Name
und Titel der Arbeit (Bibliotheksregal auffindbar…)
- Beidseitig bedruckt (keine einseitige Angelegenheit…)
Neben dem
Exemplar für das Dekanat ist kein Exemplar des Buches für den Betreuer
notwendig.
Die persönliche Abgabe
bzw. die Abgabe als Upload beinhaltet das gesamte Ergebnis der Diplomarbeit in
digitaler Form.
Upload im
Ordner: ftp://ftp.h1arch.tuwien.ac.at/berthold-ftp/diplom/endbenotung
bzw.
vorbenotung
Die Benennung des
Hauptverzeichnisses besteht aus Matrikelnummer-Vor-Nachname-Arbeitstitel.
Beispiel der korrekten
Ordnerbezeichnung: 0123456-Maximilia-Mustermann-TitelMasterDiplomarbeit
Die Diplomarbeit ist vollständig in den folgend angeführten Unterverzeichnissen
strukturiert hinauf zu laden:
Einreichung zur Vorbenotung und Zulassung zur Prüfung:
a)
Abstrakt →
Deutsch u. englisch (DOC)
b)
Buch →
schriftlichen Arbeit (PDF)
c)
CAD-Zeichnungen
(DWG + SKP, 3DS, C4D …)
d)
In Design
Buchlayout (IDML + INDD -> CS6 kompatibel)
e)
Renderings 3D-CAD-Modell (TIF, JPG)
Abgabe zur Endbenotung vor der Prüfung:
f)
Flächenberechnung
(DWG + PDF)
g)
Modellfotos und/oder
Movie, Animation (JPG, MP4 …)
h)
Präsentation
Prüfung per Beamer 16:9 Bildformat (PPT, PDF)
i)
Präsentation
Pläne (Auftrag vom Dekanat)
… sofern
zwischenzeitlich a) b)
c) d) e) verbessert wurden (Fehlerkorrekturen,
Modellfotos, Renderings, Animationen usw.)
→ nochmalig mit Dateienzusatzbezeichnung _NEU zur Endbenotung
hochladen!
Anmerkungen:
→ InDesign-Datei bitte Verpacken (Reiter: Datei → Verpacken
bzw. Kurzbefehl: Alt+Umschalt+Strg+P)
Damit wird der
Umfang: vollständige Satzdatei mit Schriftarten (Fonts), Verknüpfungen (Links:
Bilder, Zeichnungen etc.), Druckfarben, Zusatzmodule etc. mitgespeichert.
Ansonsten gibt die InDesign-Datei nur ähnliche (installierte Schriften) und
Zeichnungen bzw. Bilder mit Bildschirmauflösung wieder.
→ CAD-Zeichnungen (2D, 3D) bitte neben Originalformat als DWG (bzw.
DXF) abspeichern.
→ Buch als PDF-Datei als Seiten- und als Druckbogen/Doppelseiten-Ausgabe
Für die
Vorbenotung der Master- bzw. Diplomarbeit ist das vollständige Upload (vgl I.2,
Punkte a) bis e) der Arbeit Voraussetzung. Die Vorbenotung, die für die
Einreichung und Zulassung zur mündlichen Prüfung erforderlich ist, erfolgt
darauf hin auf digitalem und direktem Wege ans Dekanat (kein unterschriebener
Handzettel notwendig). Bei Vollständigkeit der Abgabe wird die Vorbenotung dem
Dekanat übermittelt (=Zulassung zur Prüfung) und die hinaufgeladenen sichtbaren
Dateien am Abgabeserver ausgeblendet.
Anmerkung zum Titel der Arbeit:
Der Titel der Arbeit ist in Deutsch und als englische Übersetzung anzuführen.
Vor der
mündlichen Prüfung und zur Benotung der Master- bzw. Diplomarbeit ist das
Upload des überarbeiteten Buches in digitaler Form a) bis d) in den entsprechenden
Verzeichnissen zu ergänzen. Darüber hinaus sind e) bis h) die
Präsentationsdateien (Pläne, Beamer) hinauf zu laden (vgl. I.2).
Die Prüfung
findet an den vom Dekanat festgesetzten Terminen statt, zirka 4 Wochen nach
Abgabe der Diplomarbeit.
Die Prüfung beinhaltet:
1.
Die Vorstellung
der Diplomarbeit. Diese erfolgt anhand einer 20-minütigen Präsentation (Beamer-Präsentation
im Bildformat 16:9 im PDF oder PowerPoint ).
2.
Im Anschluss
daran wird die Diplomandin/der Diplomand von den 3 Prüfern der Kommission aus
den verschiedenen Fachbereichen je 10 Minuten zum Projekt befragt.
3.
Danach zieht sich
die Kommission für 10 Minuten zur Beratung zurück und gibt in Folge das
Ergebnis bekannt.
Die Arbeit soll
in der Regel den Umfang eines mittelgroßen Projektes umfassen und beinhaltet
folgende
I. Bearbeitungsschwerpunkte
Maßstabsebenen
1.
Konzept
2.
Entwurf
3.
Konstruktion
4.
Detail
Die Diplomarbeit
besteht aus Folgender
II. Veranschaulichung
und Ausführung
1.
Planliche
Ausarbeitung
2.
Modell/e,
Animation
3.
Schriftliche
Ausarbeitung
Die planerische
Darstellung erfolgt als Resultat des architektonischen Entwurfs sowie in der
Konzeption unter Methode/Arbeitsweise. Zur Präsentation im Rahmen der Diplomprüfung
soll ein Plakat im Format 100 x 140 cm angefertigt werden. Hierbei
sind die für das Architekturprojekt charakteristischen Pläne und Schaubilder zu
präsentieren.
Die Planliche
Ausarbeitung in vollständiger Art und Weise als Bestandteil der schriftlichen
Arbeit in Buchform beinhaltet:
(1) Städtebauliche Pläne und Skizzen
(2) Lageplan M 1:500
(3) Grundrisse M 1:200 (die zum Verständnis notwendigen
unterschiedlichen Ebenen, insbesondere
das Erdgeschoss mit Darstellung der Außenanlagen, Außenraum und Erschließung)
(4) Ansichten M 1:200 (wesentliche Ansichten mit Hintergrundumgebung
ohne unterirdische Darstellung Boden, Erde)
(5) Schnitte M 1:200 ( wesentliche
Längs- und Querschnitte mit Umgebung, ohne unterirdische Darstellungen wie
Bodens, Erde)
(6) 3D Fassadenschnitt, 3D Details M 1:20 / 1:10
(7) Perspektive oder sonstige räumliche Darstellungen in Augenhöhe des
a) Innenraums mit Blick in den Außenraum, b) des Außenraums mit Blick auf das
Projekt, c) in Vogelschau auf das Gesamtprojekt
(8) Modell/e: städtebaulich/architektonisch bzw. Konstruktion M1:500 /
1:200 bzw. 1:100 (als Alternative zur Animation)
(9) Animation 2 Minuten (als Alternative zu Modellen)
Anmerkung:
Im Buch kann auf
einen genauen Maßstab in der Reproduktion zugunsten einer besseren Lesbarkeit
verzichtet werden. Die Pläne sind tunlichst nicht ausklappbar, sondern im
Seitenformat der Arbeit zu integrieren. Dabei können die Pläne auch in
geöffnetem Zustand des Buches über 2 Seiten geführt dargestellt werden.
Die Maßstäbe der
Pläne weisen auf den Ausarbeitungsgrad der Plandarstellung und des Planinhaltes
hin. Der Abbildungsmaßstab im Buch kann in 20er bzw. 50er-Schritten dem Layout
angepasst werden. In jedem Fall wichtig: Darstellung eines Maßstabssymbols → 1
|__| 50 m
(1) Räumliche Darstellung sollen Innen- und Außenraum präsentieren,
wobei Perspektiven nicht gänzlich als Vogelschau, sondern ebenso in
menschlicher Augenhöhe zu wählen sind.
(2) Plandarstellung für Grundrisse und Schnitte sind Wanddimension in
der tatsächlichen Wandstärke zu zeichnen. Mehrschichtige Wandkonstruktionen
unterteilt in Tragend, schwarze oder graue Füllung, Dämmung eine Linie bzw.
hellgraue Füllung (keine Signaturen und Wandschraffuren)
(3) Raumbeschriftung beinhaltet die Raumbezeichnung, Nutzfläche in m².
Diese kann auch in Form einer Legende erfolgen (Nummerierter Verweis). Als
Beispiel für abstrahierte Darstellungen sei angeführt Foyer mit 20
Quadratmetern → Foyer 20 ▫
(4) Höhenkoten sind in abstrakter Form darzustellen. Als Ausgangsebene
± 0.0 dient die Eingangsebene (hier sind relative und absolute Höhen
abzugleichen). Als Beispiel sei hier eine Ebene angeführt mit der relativen
Höhe der Fußbodenoberkante von + 4.0 m → + 4.0
(5) Stiegen mit sämtlichen Stufen, Antrittspunkt und Schnitt- und Geh-Linie
mit Pfeil (Geh-Linie kann ev. entfallen). Rampen sind als solche erkennbar
darzustellen.
(6) Hauptkoten (Hauptbemaßung) Konstruktion.
Anmerkung:
Die formale
Planliche Ausarbeitung des Entwurfs dient zur Unterstützung der Lesbarkeit und
Verständlichkeit und ist nicht als Selbstzweck anzusehen.
c)
Inhaltliche Anforderung
(1) Gebäudehülle hat 3 Aufgaben einzulösen:
1. Rückgabe versiegelte Flächen (Dach- und Fassadenbegrünung)
sowie erweiterter Freiraum (Loggien, Terrassen, Balkone … horizontale und
vertikale Gärten)
2. Energiegewinnung (Photovoltaik und
Solarthermie)
3. Öffnung für die Belichtung,
Besonnung und den Ausblick (raumhohe Verglasungen und Fenster, Terrassentüren)
sowie die Erschließung (Ein- und Ausgang, Laubengang etc.)
(2) Baukonstruktion hat 3 Kriterien zu entsprechen:
1. Zukunftsorientierte Nachhaltigkeit (Holzbauweise, Hybridbauweisen)
2. Tragwerk für den freien Grundriss
(Skelettbauweise, Gerippe-Bauweise, ausnahmsweise Mischbauweise, keinesfalls
Massivbauweise)
3. Materialökonomie, Leistungsfähigkeit, Effizienz (Bessel Punkt)
(3) Funktion hat 3 Voraussetzungen zu erfüllen:
1. Flexibilität (Anforderungen anpassen,
Wechsel der Möblierung (bzw. Ausstellungssysteme), Zusammenschaltbare Räume
etc.
2. Variabilität (räumliche Veränderungen mittels Schiebewände)
3. Multifunktionalität (Überlagerung verschiedener Grundrisse)
Die Darstellungen erfolgt in
Grundrissen, Axonometrien, Perspektiven der*s Betrachterin*s in direkter
Abfolge der Seiten im PDF in Form eines Daumenkinos (Flipbooks).
Abgesehen von
Arbeitsmodellen sind architektonische physische und/oder digitale Modelle spätestens
zur mündlichen Prüfung anzufertigen.
Während das physische Modell als Städtebauliches
Modell M 1:500 und/oder Gebäudemodell M 1:200 auszuarbeiten ist kann das
Digitale Modell als Grundlage für eine Animation von 2 Minuten (flv, mp4, …)
dienen.
a)
Physisches Modell
Das physische
Modell sollte den Charakter des Entwurfs widerspiegeln. In der Regel ist ein
physisches architektonisches Präsentationsmodell anzufertigen, als:
(1) Gebäudemodell im Maßstab 1:200 und/oder ein
(2) Städtebauliches Modell im M 1:500, welches die Gesamtkonzeption
darstellt, in hoher Qualität anzufertigen.
Diese physischen Modelle sollten durch Anwendung moderner Methoden wie 3D CNC
Fräsen, 3D Druck, Lasertechnik detailliert hergestellt werden. Neben der
Darstellung der geschlossenen Gebäudehülle können auch Schnittmodelle, die die
Innenräumlichkeit bzw. die Konstruktion verkörpern, konzipiert werden. Das
Modell soll in abstrakter Weise ausgearbeitet werden! Das heißt Landschaft,
Umgebung und architektonischer Entwurf bevorzugt in identem Material und Farbe.
Am Rand der Modellplatte soll der Inhalt des Deckblattes der Diplomarbeit (darf
modellbautechnisch gelayoutet sein) siehe: 1.Seite Master- und Diplomarbeit
angebracht werden.
(3) Das Modell ist im Rahmen der Diplomausstellung zur Diplomprüfung
zu präsentieren.
b)
Digitales Modell
Das digitale Modell kann als
Grundlage für eine mind. 2-minütige Animation entwickelt werden. Eine digitale
Animation in höchster Qualität = realitätsnahe kann als Alternative zum
physischen Modell dienen:
(1) Städtebauliche Gesamtsituation in einer Art Vogelschau,
als Vorher-Nachher – ist gleich Neu vs. Bestand – Überblendung, als auch in
Augenhöhe des Stadt-Bewohners, siehe:
https://www.youtube.com/watch?v=J7iHVrwaER4&t=10s
(2) 3D-Konstruktion der Gebäude, analog einer
Röntgenaufnahme, in Darstellung einer Überblendung Rohbau vs. Ausbau, fade Out
der Fassade zu dahinterliegender Konstruktion.
(3) 3D-Details und 3D-Fassadenschnitt als gezoomten
Überblendungen, von der Fassade hin zur Maßstabsebene des Details. Damit wird
neben der fertigen Gebäudefassade im Rahmen des 3D-Fassadenschnitts der
bautechnisch konstruktive Part in der Animation aufgezeigt.
(4) Räumliche Darstellung von Innen- und Außenraum, wobei die
perspektivische Ansicht nicht gänzlich als Vogelschau, sondern ebenso in
menschlicher Augenhöhe zu wählen sind. Der Blick vom
Innenraum hinaus erzielt den Ausblick auf das städtische/landschaftliche
Entwurfsprojekt. Die Flexibilität und Variabilität des Innenraums ist in der
Animation, durch das Aufzeigen der Bespielbarkeit in der Öffnung und
Zusammenlegungen der Räume, durch die Verschiebbarkeit der Wände und Decken
hervorzuheben.
(5) Zu Beginn der Animation ist der Inhalt des Deckblattes
der Diplomarbeit für zumindest 5 Sekunden einzublenden. Das Deckblatt, siehe: 1.Seite
Master- und Diplomarbeit darf
zur besseren Lesbarkeit filmtechnisch gelayoutet werden.
(6) Die Animation ist in Bildsequenzen (z.B. in Form eines
Filmstreifens) in die Diplomarbeit, vergleichbar der Modellfotos,
einzuarbeiten.
(7) Die Filmstreifen sind auszudrucken und im Rahmen der
Diplomausstellung zur Diplomprüfung in der Ausstellung aufzulegen. Dazu eine
mit der Deckblattinfo bedruckte CD bzw. DVD mit der Animation.
Eine
Master-/Diplomarbeit
soll zeigen, dass die Diplomandin/der Diplomand das während des Studiums
Gelernte anzuwenden versteht und eine Aufgabenstellung selbstständig auf künstlerischer/wissenschaftlicher
Grundlage in angemessener Zeit bearbeiten
kann. Die künstlerische Diplom- und Masterarbeit hat neben dem
(bau-)künstlerischen Entwurf, der den Schwerpunkt bildet, einen schriftlichen
Teil zu umfassen. Dieser hat den künstlerischen Teil zu erläutern.
Die schriftliche Ausarbeitung soll so
strukturiert sein, dass sich der Inhalt verständlich erschließt und
insbesondere das Ergebnis der Diplomarbeit hervorhebt.
Wissenschaftlich
bedeutet in dem Zusammenhang, dass die Ergebnisse der Arbeit für jeden anderen
objektiv nachvollziehbar sind. Sinngemäße bildliche und/oder textliche Zitate
sollen die Gedanken des Projektes widerspiegeln. Bildliche und wörtliche Zitate
geben eine 1:1 übernommene Stelle aus einem Bild und/oder Text wieder und sind
in „gesperrter Art/Schrift“
darzustellen (1:1 Zitate sind sparsam anzuwenden u.a. wenn ein Gedanke so
treffend formuliert ist und dieses Zitat anders nicht verstanden werden kann.
Sämtliche zu den Zitaten notwendige Quellenangaben (Abbildungs-,
Literaturangaben) werden am Ende der Arbeit im dazugehörigen Verzeichnis nachgewiesen.
Bei
wissenschaftlichen Texten ist grundsätzlich eine Gliederung des Haupttextes gebräuchlich.
Wissenschaftliche und technische Texte sind durch Abschnittsnummerierung
dezimal:
1, 1.1, 1.1.1.
oder
alphanumerisch: A., I., 1., a), aa),
(1), α)
zu
gliedern.
Anmerkung: der hier dargestellte Text betreffend die Ausarbeitung der
Master-/Diplomarbeit ist alphanumerisch gegliedert.
Die Diplomarbeit
beinhaltet folgende Bereiche/Phasen/Kapitel:
(I) Titel/ Untertitel der Arbeit:
In Deutsch und Englisch.
Dieser soll über das Wie (projektspezifische Besonderheiten), Was (Funktion)
und Wo (Ort) Auskunft geben:
Titel: Idee/ Konzept/ Gedanke
Untertitel: Funktion/ Ort
(II) Deckblatt:
Ist inhaltlich so zu übernehmen → Deckblattvorlage
Master- und Diplomarbeit
kann aus
gestalterischem Gesichtspunkt dem Layout der Arbeit angepasst werden (max. 1
Seite)
(III) Abstract:
In Deutsch und Englisch.
Als eine prägnante, präzise Kurzdarstellung des Inhalts ohne weitere
Interpretation (max. 1 Seite)
(IV) Inhaltsverzeichnis:
beinhaltet den Textteil mit nummerierten Kapiteln, Unterkapiteln (Abschnittsnummerierung)
und Seitenzahl (1 bis max. 2 Seiten)
(V) Textteil
1.
Einleitung:
Eine möglichst prägnante Einführung des
Anlasses.
Warum habe ich das Projekt gewählt und
durchgeführt? Warum mach ich die Arbeit? Was will ich mit der Arbeit?
2.
Situationsanalyse:
Darstellung der Ausgangslage. Modellierung
der Situation.
Wovon gehe ich aus?
3.
Ziele der Arbeit:
Was soll das Resultat alles können?
Wohin will ich?
4.
Methodik und
Arbeitsprogramm:
Exakte und nachvollziehbare Beschreibung
der Entwurfsmethode.
Wie entwickle ich den Entwurf? Wie
erreiche ich das Ziel?
Darstellung der Entwurfsmethode und der eingesetzten Entwurfsbehelfe (3D-Modelling,
Arbeitsmodell). Anhand der Darstellung der Methode und der Beschreibung des
Arbeitsprogramms kann der Entwurf und die Herangehensweise nachvollzogen
werden. Unterkapiteln könnten sein: Formfindung/ Funktionsverteilung lt. Raumprogramm/
Begehbare Fassade und Dächer/ Absturzsicherung/ Vertikales Grün/ Fassadenbegrünung/
Belichtung, Besonnung/ Verschattungssysteme/ Photovoltaik/ Statik des Gebäudes/
Materialität in Bezug auf Ökologie/ Nachhaltigkeit/ Topografie, Untergrund/
Architektur als Landschaft/ Erschließungssystem / Flexibilität, Variabilität,
Multifunktionalität bzw. Funktionswandel von Nutzungstypen als Daumenkino.
Eine Analyse/ Synthese kann optional Inhalt sein.
Diese versucht den Weg/ Prozess zum
Ergebnis/ Resultat in spezieller Art zu beleuchten. Das Kapitel Analyse/ Synthese
stellt dabei die Frage:
Zu welchen Ergebnissen kommen bisherige
Arbeiten? Auf welche Komponenten möchte ich aufbauen und weiterentwickeln?
Die Analyse ist eine systematische Untersuchung, bei der das untersuchte Objekt
in seine Bestandteile (Elemente) zerlegt wird. Diese Einzelteile werden dabei
auf Grundlage von Kriterien erfasst und anschließend geordnet, untersucht und
ausgewertet.
Die Synthese kehrt diesen Vorgang um und versucht, aus den Elementen, welche
durch die Analyse gefunden wurden, ein neues Ganzes zusammenzusetzen. Im
künstlerischen Bereich (bildende Kunst, Architektur) können mit Kenntnis
bestimmter künstlerischer Elemente und deren Kombination neue Formen und
Kompositionen geschaffen werden.
5.
Ergebnis/ Resultat:
Entwurfsrelevante Gestaltung und
Konstruktion des Bauwerks.
Kreative Lösung/ innovative Antwort!
Zeichnerische
Ausarbeitung im Rahmen einer technischen, wirtschaftlichen, funktionalen und
gestalterischen Planung. Vergleichbar der Planungsleistungen von
Architekt*innen: Die grafische Darstellung erfolgt in Plänen (Lageplan,
Grundrisse etc.), 3D Schnitte, 3D Fassadenschnitt, 3D Schaubilder (anstelle von
2D Ansichten), Modellfotos, Animation.
6.
Bewertung:
Wie stehen die Ergebnisse der
vorliegenden Arbeit im Einklang mit der architektonischen Fachwelt.
Wie ist das Ergebnis einzuordnen? In wie
fern gibt es Ähnlichkeiten und wo weichen sie davon ab und warum?
Dazu zählt auch die Flächenauswertung → Flächennachweis
und
Gegenüberstellung.
Vergleichende Darstellungen/Gegenüberstellung erfolgt in Form von
Grafiken, Diagrammen, Tabellen. Für diese Vergleiche kann auch das optionale
Kapitel Analyse/Synthese herangezogen werden, ansonsten BKI Gegenüberstellung → Planungskennwerte
7.
Schlussfolgerung &
Ausblick:
Die Conclusio beinhaltet eine prägnante Verdichtung des Ergebnisses und Schlussfolgerung.
Darüber hinaus gilt es einen kurzen Ausblick als Anregung für weiterführende
Arbeiten zu geben.
(VI) Verzeichnisse:
Planverzeichnis, Abbildungsverzeichnis (Renderings, Schaubilder, Modellfotos, Grafiken,
Diagramme), Tabellenverzeichnis, Literaturverzeichnis (Baurichtlinien, Normen,
Fachliteratur). Beinhaltet alle
Verzeichnisse ausgenommen das Inhaltsverzeichnis.
(VII) Autor*in:
Kurzlebenslauf über den/die Autor/in (max. 1 Seite) tabellarischer Form und inklusive
einem Portraitfoto der/des Autorin/Autors.
(1) Die Diplomarbeit ist in Buchform vornehmlich beidseitig bedruckt
zu gestalten.
(2) Am Buchrücken muss der Name der/s Verfasser/in angeführt sein.
(3) Die Arbeit ist kapitelweise dezimal bzw. alphanumerisch zu
gliedern.
(4) Jeder im Text verwendete Gedanke, der aus der Literatur übernommen
wurde, ist zu zitieren. Dem Leser soll eine Nachprüfung des Zitats ermöglicht
werden. Wörtliche Zitate sind durch Anführungszeichen kenntlich zu machen, die
Herkunft des Zitats wird in Klammer angezeigt.
(5) Abbildungen und Tabellen sind getrennt durchzunummerieren und mit
einer Legende zu versehen. Die Benummerung von Abbildungen ist in einem
Verzeichnis mit genauem Verweis zu Autor und Quelle zu führen. Im Text wird auf
die jeweilige Abbildung /Tabelle, in Klammer, ohne Abkürzung (z.B. Abbildung 1,
Tabelle 1) hingewiesen.
(6) Pläne sind so zu verkleinern, dass sie sich in das Format der
Arbeit einfügen ohne gefaltet werden zu müssen. Der beidseitige Druck
ermöglicht die über den Buchrücken hinausgehende Darstellungsform. Falls
übliche Maßstäbe nicht buchkonform dargestellt werden können sind diese auf die
nächsten ganze 50 bzw. 100 abzurunden (z.B. anstatt M 1:200 dann M 1:250).
(7) Literaturangaben abhängig von Buch-, Internet – bzw. Beiträgen in
Sammelwerken.
Bücher: Name Autor/innen, Titel, (Band), Auflage, Verlag, Erscheinungsort,
Erscheinungsjahr.
Beiträge in Sammelwerken: Name Autor/innen, Titel, Herausgeber/in: Titel, Band,
Auflage, Verlag, Erscheinungsort, Erscheinungsjahr, Seitenangaben.
Zitate aus dem Internet: Werden Inhalte aus dem Internet entnommen, sollten –
falls vorhanden – Autor und Titel des Dokuments und der vollständige Pfad
(http://www......) zitiert werden mit Angabe des Datums, an dem die Seite von
der Autorin oder dem Autor abgerufen wurde. Zusätzlich sollte auch ein Bildschirmausdruck
der Internetseite im Verzeichnis digitalen Daten bzw.
im Anhang (als eigener Ordner) der Diplomarbeit eingefügt werden.
1.
Einzel- bzw.
Gemeinschaftsarbeit
I.
Einzelarbeit
Die Diplomarbeit ist grundsätzlich als Einzelarbeit vorgesehen.
II. Gemeinschaftsarbeit
Die gemeinsame
Bearbeitung eines Themas (thematisch zusammenhängenden Bereiches) durch mehrere
Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden
gesondert beurteilbar bleiben (vgl. Universitätsgesetz 2002 § 81 [3], Universitäts-Studiengesetz
1997 § 61[2] UniStG, Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen 2011 TU-Wien
§22[1]).
Für
diesen Fall sind die Einzelbeiträge des Themas entsprechend auszuweisen. Die
thematische Aufteilung muss vorweg mit dem Betreuer geklärt werden.
→ Ansuchen