Manfred Berthold

Prof Arch DI Dr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Privatissimum für DiplomandInnen | Ausarbeitung

 

Die Master- und Diplomarbeit soll zeigen, dass Studierende am Ende ihres Studiums in der Lage ist, eine komplexe Aufgabe auf dem Gebiet der Architektur nach künstlerischen, technischen und wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

A. Thema

        I. Vorstellung
       
II. Titel und Untertitel

B. Ablauf

        I. Abgabe

               1. Buch in gedruckter Form

               2. Digitale Daten als Upload

        II. Vorbenotung

        III. Mündliche Prüfung

C. Ausarbeitung

        I. Bearbeitungsschwerpunkte

        II. Veranschaulichung und Ausführung
              
1. Planliche Ausarbeitung

                       a) Planungsumfang
                      
b) Formale Anforderung

                       c) Inhaltliche Anforderung

               2. Modelle, Animation

               3. Schriftliche Ausarbeitung
                      
a) Aufbau und Gliederung
                      
b) Form der Arbeit

D. Einzel- bzw. Gemeinschaftsarbeit
       
I. Einzelarbeit
       
II. Gemeinschaftsarbeit



 

A.     Thema

 

Das Thema der Diplom- bzw. Masterarbeit in der Studienrichtung Architektur ist schwerpunktmäßig zu differenzieren in den architektonischen Entwurf oder die theoretische Arbeit. Die Studierenden sind berechtigt, das Thema der Diplomarbeit vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen auszuwählen.

 

I.                    Vorstellung

 

In der Regel wird von der Diplomandin/dem Diplomanden ein Entwurfsthema vorgeschlagen. Das selbstgewählte Thema wird in einer kurzen Präsentation im Rahmen des Privatissimums vorgestellt. Die Bekanntgabe des Themas in einer kurzen Beschreibung erfolgt über die Vcard durch die Diplomandin/den Diplomand.      Upload Vcard  

 

II.                  Titel und Untertitel

 

Der Titel und Untertitel der Diplomarbeit sollen das Thema so gut als möglich widerspiegeln. Während der Titel inspirierend sein soll, um das Interesse zu wecken, ist der Sinn des Untertitels hingegen die Bauaufgabe in Funktion und Ort bestens darzustellen. Durch einen präzisen Titel und Untertitel soll die Diplomarbeit über die Suche in der Bibliothek bzw. im Internet leicht gefunden werden können.

Der Titel und Untertitel ist ebenso am Deckblatt, der
1.Seite Master- und Diplomarbeit in Deutsch und Englisch anzugeben.

 

 

 

B.      Ablauf

 

Der Bearbeitungszeitraum der Diplomarbeit soll 6 Monate nicht überschreiten. Zur Betreuung der Diplomarbeit stehen wöchentliche Termine im Rahmen des Privatissimums zur Verfügung.

 

I.                    Abgabe

 

Die Abgabe der Diplomarbeit erfolgt im jenem vom Dekanat vorgeschriebenen Prozedere.
  Dekanat  Abschluss Masterstudium

 

Ein gebundenes Exemplar der Master-/Diplomarbeit ist für den Betreuer nicht notwendig. Die Abgabe des Buches ist am Dekanat vorgesehen. Mit der Abgabe des Buches erfolgt die Abgabe der Diplomarbeit in digitaler Form. Inhalt siehe Punkt 2 angeführten Originaldateien als Upload!

(bis 2012 erfolgte diese noch als CD-ROM mit Booklet)

Anmerkung zum gedruckten Teil der Arbeit:

 

 

1.      Buch in gedruckter Form

 

Die Master- bzw. Diplomarbeit ist in gebundener Form – als Buch – am Dekanat abzugeben (Das Format kann aus abbildungstechnischen bzw. künstlerischen Gesichtspunkten gewählt werden und muss keinem DIN-Format entsprechen).

 

Das Buch der Master-/Diplomarbeit hat folgende Kriterien zu erfüllen:
- Gebunden (Klebebindung, Fadenbindung…)

- Buchrücken Name und Titel der Arbeit (Bibliotheksregal auffindbar…)
- Beidseitig bedruckt (keine einseitige Angelegenheit…)

 

Neben dem Exemplar für das Dekanat ist kein Exemplar des Buches für den Betreuer notwendig.

 

 

2.      Digitale Daten

 

Die persönliche Abgabe bzw. die Abgabe als Upload beinhaltet das gesamte Ergebnis der Diplomarbeit in digitaler Form.

Upload im Ordner:  ftp://ftp.h1arch.tuwien.ac.at/berthold-ftp/diplom/endbenotung
bzw. vorbenotung

 

Die Benennung des Hauptverzeichnisses besteht aus Matrikelnummer-Vor-Nachname-Arbeitstitel.

Beispiel der korrekten Ordnerbezeichnung: 0123456-Maximilia-Mustermann-TitelMasterDiplomarbeit

 

Die Diplomarbeit ist vollständig in den folgend angeführten Unterverzeichnissen strukturiert hinaufzuladen:

 

Einreichung zur Vorbenotung und Zulassung zur Prüfung:

a)      Abstrakt Deutsch u. englisch (DOC)

b)      Buch schriftlichen Arbeit (PDF)

c)       CAD-Zeichnungen (DWG + SKP, 3DS, C4D …)

d)      In Design Buchlayout (IDML + INDD -> CS6 kompatibel)

e)      Renderings 3D-CAD-Modell (TIF, JPG)

 

Abgabe zur Endbenotung vor der Prüfung:

f)        Flächenberechnung (DWG + PDF)

g)      Modellfotos und/oder Movie, Animation (JPG, MP4 …)

h)      Präsentation Prüfung per Beamer 16:9 Bildformat (PPT, PDF)

i)        Präsentation Pläne (Auftrag vom Dekanat)

 

… sofern zwischenzeitlich  a)  b)  c)  d)  e) verbessert wurden (Fehlerkorrekturen, Modellfotos, Renderings, Animationen usw.)
nochmalig mit Dateienzusatzbezeichnung _NEU zur Endbenotung hochladen!

Anmerkungen:

InDesign-Datei bitte Verpacken (Reiter: Datei Verpacken bzw. Kurzbefehl: Alt+Umschalt+Strg+P)

Damit wird der Umfang: vollständige Satzdatei mit Schriftarten (Fonts), Verknüpfungen (Links: Bilder, Zeichnungen etc.), Druckfarben, Zusatzmodule etc. mitgespeichert. Ansonsten gibt die InDesign-Datei nur ähnliche (installierte Schriften) und Zeichnungen bzw. Bilder mit Bildschirmauflösung wieder.

CAD-Zeichnungen (2D, 3D) bitte neben Originalformat als DWG (bzw. DXF) abspeichern.
Buch als PDF-Datei als Seiten- und als Druckbogen/Doppelseiten-Ausgabe

 

 

II.                  Vorbenotung

 

Für die Vorbenotung der Master- bzw. Diplomarbeit ist das vollständige Upload (vgl I.2, Punkte a) bis e) der Arbeit Voraussetzung. Die Vorbenotung, die für die Einreichung und Zulassung zur mündlichen Prüfung erforderlich ist, erfolgt darauf hin auf digitalem und direktem Wege ans Dekanat (kein unterschriebener Handzettel notwendig). Bei Vollständigkeit der Abgabe wird die Vorbenotung dem Dekanat übermittelt (=Zulassung zur Prüfung) und die hinaufgeladenen sichtbaren Dateien am Abgabeserver ausgeblendet.

Anmerkung zum Titel der Arbeit:
Der Titel der Arbeit ist in Deutsch und als englische Übersetzung anzuführen.

 

 

III.                Mündliche Prüfung

 

Vor der mündlichen Prüfung und zur Benotung der Master- bzw. Diplomarbeit ist das Upload des überarbeiteten Buches in digitaler Form a) bis d) in den entsprechenden Verzeichnissen zu ergänzen. Darüber hinaus sind e) bis h) die Präsentationsdateien (Pläne, Beamer) hinaufzuladen (vgl. I.2).

 

Die Prüfung findet an den vom Dekanat festgesetzten Terminen statt, zirka 4 Wochen nach Abgabe der Diplomarbeit.

Die Prüfung beinhaltet:

 

1.       Die Vorstellung der Diplomarbeit. Diese erfolgt anhand einer 20-minütigen Präsentation (Beamer-Präsentation im Bildformat 16:9 im PDF oder PowerPoint ).

2.       Im Anschluss daran wird die Diplomandin/der Diplomand von den 3 Prüfern der Kommission aus den verschiedenen Fachbereichen je 10 Minuten zum Projekt befragt.

3.       Danach zieht sich die Kommission für 10 Minuten zur Beratung zurück und gibt in Folge das Ergebnis bekannt.

 

 

C.      Ausarbeitung

 

Die Arbeit soll in der Regel den Umfang eines mittelgroßen Projektes umfassen und beinhaltet folgende

I.        Bearbeitungsschwerpunkte Maßstabsebenen

1.       Konzept

2.       Entwurf

3.       Konstruktion

4.       Detail

Die Diplomarbeit besteht aus Folgender

 

II.      Veranschaulichung und Ausführung

1.       Planerische Ausarbeitung

2.       Modell/e, Animation

3.       Schriftliche Ausarbeitung

 

 

1.      Planerische Ausarbeitung

 

Die planerische Darstellung erfolgt als Resultat des architektonischen Entwurfs sowie in der Konzeption unter Methode/Arbeitsweise. Zur Präsentation im Rahmen der Diplomprüfung soll ein Plakat im Format 100 x 140 cm angefertigt werden. Hierbei sind die für das Architekturprojekt charakteristischen Pläne und Schaubilder zu präsentieren.

 

Die planerische Ausarbeitung in vollständiger Art und Weise als Bestandteil der schriftlichen Arbeit in Buchform beinhaltet:

 

a)      Planungsumfang

 

(1)     Städtebauliche Pläne und Skizzen

(2)    Lageplan M 1:500

(3)     Grundrisse M 1:200 (die zum Verständnis notwendigen unterschiedlichen Ebenen,        insbesondere das Erdgeschoss mit Darstellung der Außenanlagen, Außenraum und Erschließung)

(4)    Ansichten M 1:200 (wesentliche Ansichten mit Hintergrundumgebung ohne unterirdische Darstellung Boden, Erde)

(5)    Schnitte M 1:200 ( wesentliche Längs- und Querschnitte mit Umgebung, ohne unterirdische Darstellungen wie Bodens, Erde)

(6)    3D Fassadenschnitt, 3D Details M 1:20 / 1:10

(7)     Perspektive oder sonstige räumliche Darstellungen in Augenhöhe des a) Innenraums mit Blick in den Außenraum, b) des Außenraums mit Blick auf das Projekt, c) in Vogelschau auf das Gesamtprojekt

(8)    Modell/e: städtebaulich/architektonisch bzw. Konstruktion M1:500 / 1:200 bzw. 1:100 (als Alternative zur Animation)

(9)    Animation 2 Minuten (als Alternative zu Modellen)

 

Anmerkung:

Im Buch kann auf einen genauen Maßstab in der Reproduktion zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet werden. Die Pläne sind tunlichst nicht ausklappbar, sondern im Seitenformat der Arbeit zu integrieren. Dabei können die Pläne auch in geöffnetem Zustand des Buches über 2 Seiten geführt dargestellt werden.

 

Die Maßstäbe der Pläne weisen auf den Ausarbeitungsgrad der Plandarstellung und des Planinhaltes hin. Der Abbildungsmaßstab im Buch kann in 20er bzw. 50er-Schritten dem Layout angepasst werden. In jedem Fall wichtig: Darstellung eines Maßstabssymbols 1 |__| 50 m

 

 

b)      Formale Anforderung

 

(1)     Räumliche Darstellung sollen Innen- und Außenraum präsentieren, wobei Perspektiven nicht gänzlich als Vogelschau, sondern ebenso in menschlicher Augenhöhe zu wählen sind.

(2)    Plandarstellung für Grundrisse und Schnitte sind Wanddimension in der tatsächlichen Wandstärke zu zeichnen. Mehrschichtige Wandkonstruktionen unterteilt in Tragend, schwarze oder graue Füllung, Dämmung eine Linie bzw. hellgraue Füllung (keine Signaturen und Wandschraffuren)

(3)     Raumbeschriftung beinhaltet die Raumbezeichnung, Nutzfläche in m². Diese kann auch in Form einer Legende erfolgen (Nummerierter Verweis). Als Beispiel für abstrahierte Darstellungen sei angeführt Foyer mit 20 Quadratmetern Foyer 20

(4)    Höhenkoten sind in abstrakter Form darzustellen. Als Ausgangsebene ± 0.0 dient die Eingangsebene (hier sind relative und absolute Höhen abzugleichen). Als Beispiel sei hier eine Ebene angeführt mit der relativen Höhe der Fußbodenoberkante von + 4.0 m + 4.0

(5)    Stiegen mit sämtlichen Stufen, Antrittspunkt und Schnitt- und Geh-Linie mit Pfeil (Geh-Linie kann ev. entfallen). Rampen sind als solche erkennbar darzustellen.

(6)    Hauptkoten (Hauptbemaßung) Konstruktion.


Anmerkung:

Die formale planerische Ausarbeitung des Entwurfs dient zur Unterstützung der Lesbarkeit und Verständlichkeit und ist nicht als Selbstzweck anzusehen.

 

 

c)       Inhaltliche Anforderung

(1)     Gebäudehülle hat 3 Aufgaben einzulösen:

1. Rückgabe versiegelte Flächen (Dach- und Fassadenbegrünung) sowie erweiterter Freiraum (Loggien, Terrassen, Balkone … horizontale und vertikale Gärten)

2. Energiegewinnung (Photovoltaik und Solarthermie)

3. Öffnung für die Belichtung, Besonnung und den Ausblick (raumhohe Verglasungen und Fenster, Terrassentüren) sowie die Erschließung (Ein- und Ausgang, Laubengang etc.)

 

(2)    Baukonstruktion hat 3 Kriterien zu entsprechen:
1. Zukunftsorientierte Nachhaltigkeit (Holzbauweise, Hybridbauweisen)

2. Tragwerk für den freien Grundriss (Skelettbauweise, Gerippe-Bauweise, ausnahmsweise Mischbauweise, keinesfalls Massivbauweise)
3. Materialökonomie, Leistungsfähigkeit, Effizienz (Bessel Punkt)

 

(3)     Funktion hat 3 Voraussetzungen zu erfüllen:

1. Flexibilität (Anforderungen anpassen, Wechsel der Möblierung (bzw. Ausstellungssysteme), Zusammenschaltbare Räume etc.
2. Variabilität (räumliche Veränderungen mittels Schiebewände)
3. Multifunktionalität (Überlagerung verschiedener Grundrisse)

Die Darstellungen erfolgt in Grundrissen, Axonometrien, Perspektiven der*s Betrachterin*s in direkter Abfolge der Seiten im PDF in Form eines Daumenkinos (Flipbooks).

 

 

2.      Modell

 

Abgesehen von Arbeitsmodellen sind architektonische physische und/oder digitale Modelle spätestens zur mündlichen Prüfung anzufertigen. Während das physische Modell als Städtebauliches Modell M 1:500 und/oder Gebäudemodell M 1:200 auszuarbeiten ist kann das Digitale Modell als Grundlage für eine Animation von 2 Minuten (flv, mp4, …) dienen.

 

a)      Physisches Modell

 

Das physische Modell sollte den Charakter des Entwurfs widerspiegeln. In der Regel ist ein physisches architektonisches Präsentationsmodell anzufertigen, als:

(1)     Gebäudemodell im Maßstab 1:200 und/oder ein

(2)    Städtebauliches Modell im M 1:500, welches die Gesamtkonzeption darstellt, in hoher Qualität anzufertigen.

Diese physischen Modelle sollten durch Anwendung moderner Methoden wie 3D CNC-Fräsen, 3D Druck, Lasertechnik detailliert hergestellt werden. Neben der Darstellung der geschlossenen Gebäudehülle können auch Schnittmodelle, die die Innenräumlichkeit bzw. die Konstruktion verkörpern, konzipiert werden. Das Modell soll in abstrakter Weise ausgearbeitet werden! Das heißt Landschaft, Umgebung und architektonischer Entwurf bevorzugt in identem Material und Farbe. Am Rand der Modellplatte soll der Inhalt des Deckblattes der Diplomarbeit (darf modellbautechnisch gelayoutet sein) siehe: 1.Seite Master- und Diplomarbeit angebracht werden.

(3)     Das Modell ist im Rahmen der Diplomausstellung zur Diplomprüfung zu präsentieren.

 

b)      Digitales Modell

 

Das digitale Modell kann als Grundlage für eine mind. 2-minütige Animation entwickelt werden. Eine digitale Animation in höchster Qualität = realitätsnahe kann als Alternative zum physischen Modell dienen:

(1)     Städtebauliche Gesamtsituation in einer Art Vogelschau, als Vorher-Nachher – ist gleich Neu vs. Bestand – Überblendung, als auch in Augenhöhe des Stadt-Bewohners, siehe:
https://www.youtube.com/watch?v=J7iHVrwaER4&t=10s

(2)    3D-Konstruktion der Gebäude, analog einer Röntgenaufnahme, in Darstellung einer Überblendung Rohbau vs. Ausbau, fade Out der Fassade zu dahinterliegender Konstruktion.

(3)     3D-Details und 3D-Fassadenschnitt als gezoomten Überblendungen, von der Fassade hin zur Maßstabsebene des Details. Damit wird neben der fertigen Gebäudefassade im Rahmen des 3D-Fassadenschnitts der bautechnisch konstruktive Part in der Animation aufgezeigt.

(4)    Räumliche Darstellung von Innen- und Außenraum, wobei die perspektivische Ansicht nicht gänzlich als Vogelschau, sondern ebenso in menschlicher Augenhöhe zu wählen sind. Der Blick vom Innenraum hinaus erzielt den Ausblick auf das städtische/landschaftliche Entwurfsprojekt. Die Flexibilität und Variabilität des Innenraums ist in der Animation, durch das Aufzeigen der Bespielbarkeit in der Öffnung und Zusammenlegungen der Räume, durch die Verschiebbarkeit der Wände und Decken hervorzuheben.

(5)    Zu Beginn der Animation ist der Inhalt des Deckblattes der Diplomarbeit für zumindest 5 Sekunden einzublenden. Das Deckblatt, siehe: 1.Seite Master- und Diplomarbeit darf zur besseren Lesbarkeit filmtechnisch gelayoutet werden.

(6)    Die Animation ist in Bildsequenzen (z.B. in Form eines Filmstreifens) in die Diplomarbeit, vergleichbar der Modellfotos, einzuarbeiten.

(7)     Die Filmstreifen sind auszudrucken und im Rahmen der Diplomausstellung zur Diplomprüfung in der Ausstellung aufzulegen. Dazu eine mit der Deckblattinfo bedruckte CD bzw. DVD mit der Animation.

 

 

 

3.       Schriftliche Ausarbeitung

 

Eine Master-/Diplomarbeit soll zeigen, dass die Diplomandin/der Diplomand das während des Studiums Gelernte anzuwenden versteht und eine Aufgabenstellung selbstständig auf künstlerischer/wissenschaftlicher Grundlage in angemessener Zeit bearbeiten kann. Die künstlerische Diplom- und Masterarbeit hat neben dem (bau-)künstlerischen Entwurf, der den Schwerpunkt bildet, einen schriftlichen Teil zu umfassen. Dieser hat den künstlerischen Teil zu erläutern.

 

Die schriftliche Ausarbeitung soll so strukturiert sein, dass sich der Inhalt verständlich erschließt und insbesondere das Ergebnis der Diplomarbeit hervorhebt.

 

Wissenschaftlich bedeutet in dem Zusammenhang, dass die Ergebnisse der Arbeit für jeden anderen objektiv nachvollziehbar sind. Sinngemäße bildliche und/oder textliche Zitate sollen die Gedanken des Projektes widerspiegeln. Bildliche und wörtliche Zitate geben eine 1:1 übernommene Stelle aus einem Bild und/oder Text wieder und sind in „gesperrter Art/Schrift“ darzustellen (1:1 Zitate sind sparsam anzuwenden u.a., wenn ein Gedanke so treffend formuliert ist und dieses Zitat anders nicht verstanden werden kann. Sämtliche zu den Zitaten notwendige Quellenangaben (Abbildungs-, Literaturangaben) werden am Ende der Arbeit im dazugehörigen Verzeichnis nachgewiesen.

 

Bei wissenschaftlichen Texten ist grundsätzlich eine Gliederung des Haupttextes gebräuchlich. Wissenschaftliche und technische Texte sind durch Abschnittsnummerierung

dezimal:  1, 1.1, 1.1.1.

oder alphanumerisch:  A., I., 1., a), aa), (1), α)

zu gliedern.
Anmerkung: der hier dargestellte Text betreffend die Ausarbeitung der Master-/Diplomarbeit ist alphanumerisch gegliedert.

 

 

Die Diplomarbeit beinhaltet folgende Bereiche/Phasen/Kapitel:

 

a)      Aufbau und Gliederung

 

(I)      Titel/ Untertitel der Arbeit:
In Deutsch und Englisch.
Dieser soll über das Wie (projektspezifische Besonderheiten), Was (Funktion) und Wo (Ort) Auskunft geben:
Titel: Idee/ Konzept/ Gedanke
Untertitel: Funktion/ Ort

(II)    Deckblatt:
Ist inhaltlich so zu übernehmen
     Deckblattvorlage Master- und Diplomarbeit  
kann aus gestalterischem Gesichtspunkt dem Layout der Arbeit angepasst werden (max. 1 Seite)

(III)  Abstract:
In Deutsch und Englisch.
Als eine prägnante, präzise Kurzdarstellung des Inhalts ohne weitere Interpretation (max. 1 Seite)

(IV)  Inhaltsverzeichnis:
beinhaltet den Textteil mit nummerierten Kapiteln, Unterkapiteln (Abschnittsnummerierung) und Seitenzahl (1 bis max. 2 Seiten)

(V)   Textteil

1.       Einleitung:
Eine möglichst prägnante Einführung des Anlasses.
Warum habe ich das Projekt gewählt und durchgeführt? Warum mach ich die Arbeit? Was will ich mit der Arbeit?

2.       Situationsanalyse:
Darstellung der Ausgangslage. Modellierung der Situation.
Wovon gehe ich aus?

3.       Ziele der Arbeit:
Was soll das Resultat alles können?
Wohin will ich?

4.       Methodik und Arbeitsprogramm:
Exakte und nachvollziehbare Beschreibung der Entwurfsmethode.
Wie entwickle ich den Entwurf? Wie erreiche ich das Ziel?
Darstellung der Entwurfsmethode und der eingesetzten Entwurfsbehelfe (3D-Modelling, Arbeitsmodell). Anhand der Darstellung der Methode und der Beschreibung des Arbeitsprogramms kann der Entwurf und die Herangehensweise nachvollzogen werden. Unterkapiteln könnten sein: Formfindung/ Funktionsverteilung lt. Raumprogramm/ Begehbare Fassade und Dächer/ Absturzsicherung/ Vertikales Grün/ Fassadenbegrünung/ Belichtung, Besonnung/ Verschattungssysteme/ Photovoltaik/ Statik des Gebäudes/ Materialität in Bezug auf Ökologie/ Nachhaltigkeit/ Topografie, Untergrund/ Architektur als Landschaft/ Erschließungssystem / Flexibilität, Variabilität, Multifunktionalität bzw. Funktionswandel von Nutzungstypen als Daumenkino.
Eine Analyse/ Synthese kann optional Inhalt sein.
Diese versucht den Weg/ Prozess zum Ergebnis/ Resultat in spezieller Art zu beleuchten. Das Kapitel Analyse/ Synthese stellt dabei die Frage:
Zu welchen Ergebnissen kommen bisherige Arbeiten? Auf welche Komponenten möchte ich aufbauen und weiterentwickeln?
Die Analyse ist eine systematische Untersuchung, bei der das untersuchte Objekt in seine Bestandteile (Elemente) zerlegt wird. Diese Einzelteile werden dabei auf Grundlage von Kriterien erfasst und anschließend geordnet, untersucht und ausgewertet.
Die Synthese kehrt diesen Vorgang um und versucht, aus den Elementen, welche durch die Analyse gefunden wurden, ein neues Ganzes zusammenzusetzen. Im künstlerischen Bereich (bildende Kunst, Architektur) können mit Kenntnis bestimmter künstlerischer Elemente und deren Kombination neue Formen und Kompositionen geschaffen werden.

 

5.       Ergebnis/ Resultat:
Entwurfsrelevante Gestaltung und Konstruktion des Bauwerks.
Kreative Lösung/ innovative Antwort!

Zeichnerische Ausarbeitung im Rahmen einer technischen, wirtschaftlichen, funktionalen und gestalterischen Planung. Vergleichbar der Planungsleistungen von Architekt*innen: Die grafische Darstellung erfolgt in Plänen (Lageplan, Grundrisse etc.), 3D Schnitte, 3D Fassadenschnitt, 3D Schaubilder (anstelle von 2D Ansichten), Modellfotos, Animation.

6.      Bewertung:
Wie stehen die Ergebnisse der vorliegenden Arbeit im Einklang mit der architektonischen Fachwelt.
Wie ist das Ergebnis einzuordnen? In wie fern gibt es Ähnlichkeiten und wo weichen sie davon ab und warum?
Dazu zählt auch die Flächenauswertung
Flächennachweis
und Gegenüberstellung.
Vergleichende Darstellungen/Gegenüberstellung erfolgt in Form von Grafiken, Diagrammen, Tabellen. Für diese Vergleiche kann auch das optionale Kapitel Analyse/Synthese herangezogen werden, ansonsten BKI Gegenüberstellung
Planungskennwerte

7.       Schlussfolgerung & Ausblick:
Die Conclusio beinhaltet eine prägnante Verdichtung des Ergebnisses und Schlussfolgerung. Darüber hinaus gilt es einen kurzen Ausblick als Anregung für weiterführende Arbeiten zu geben.

 

 

(VI)   Verzeichnisse:
Planverzeichnis, Abbildungsverzeichnis (Renderings, Schaubilder, Modellfotos, Grafiken, Diagramme), Tabellenverzeichnis, Literaturverzeichnis (Baurichtlinien, Normen, Fachliteratur). Beinhaltet alle Verzeichnisse ausgenommen das Inhaltsverzeichnis.

(VII) Autor*in:
Kurzlebenslauf über den/die Autor/in (max. 1 Seite) tabellarischer Form und inklusive einem Portraitfoto der/des Autorin/Autors.

 

 

b)      Form der Arbeit

 

(1)     Die Diplomarbeit ist in Buchform vornehmlich beidseitig bedruckt zu gestalten.

(2)    Am Buchrücken muss der Name der/s Verfasser/in angeführt sein.

(3)     Die Arbeit ist kapitelweise dezimal bzw. alphanumerisch zu gliedern.

(4)    Jeder im Text verwendete Gedanke, der aus der Literatur übernommen wurde, ist zu zitieren. Dem Leser soll eine Nachprüfung des Zitats ermöglicht werden. Wörtliche Zitate sind durch Anführungszeichen kenntlich zu machen, die Herkunft des Zitats wird in Klammer angezeigt.

(5)    Abbildungen und Tabellen sind getrennt durchzunummerieren und mit einer Legende zu versehen. Die Benummerung von Abbildungen ist in einem Verzeichnis mit genauem Verweis zu Autor und Quelle zu führen. Im Text wird auf die jeweilige Abbildung /Tabelle, in Klammer, ohne Abkürzung (z.B. Abbildung 1, Tabelle 1) hingewiesen.

(6)    Pläne sind so zu verkleinern, dass sie sich in das Format der Arbeit einfügen, ohne gefaltet werden zu müssen. Der beidseitige Druck ermöglicht die über den Buchrücken hinausgehende Darstellungsform. Falls übliche Maßstäbe nicht buchkonform dargestellt werden können, sind diese auf die nächsten ganze 50 bzw. 100 abzurunden (z.B. anstatt M 1:200 dann M 1:250).

(7)     Literaturangaben abhängig von Buch-, Internet – bzw. Beiträgen in Sammelwerken.
Bücher: Name Autor/innen, Titel, (Band), Auflage, Verlag, Erscheinungsort, Erscheinungsjahr.
Beiträge in Sammelwerken: Name Autor/innen, Titel, Herausgeber/in: Titel, Band, Auflage, Verlag, Erscheinungsort, Erscheinungsjahr, Seitenangaben.
Zitate aus dem Internet: Werden Inhalte aus dem Internet entnommen, sollten – falls vorhanden – Autor und Titel des Dokuments und der vollständige Pfad (http://www......) zitiert werden mit Angabe des Datums, an dem die Seite von der Autorin oder dem Autor abgerufen wurde. Zusätzlich sollte auch ein Bildschirmausdruck der Internetseite im Verzeichnis digitalen Daten bzw. im Anhang (als eigener Ordner) der Diplomarbeit eingefügt werden.

 

 

1.      Einzel- bzw. Gemeinschaftsarbeit

 

I.       Einzelarbeit
Die Diplomarbeit ist grundsätzlich als Einzelarbeit vorgesehen.

 

II.     Gemeinschaftsarbeit
Die
gemeinsame Bearbeitung eines Themas (thematisch zusammenhängenden Bereiches) durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben (vgl. Universitätsgesetz 2002 § 81 [3], Universitäts-Studiengesetz 1997 § 61[2] UniStG, Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen 2011 TU-Wien §22[1]).

Für diesen Fall sind die Einzelbeiträge des Themas entsprechend auszuweisen. Die thematische Aufteilung muss vorweg mit dem Betreuer geklärt werden.

 

 

 

 

 

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